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Barrierefreiheit im Web

Das Thema Barrierefreiheit im Web verknüpfen viele von uns automatisch mit Bildern von Screenreadern oder mit Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen. Obwohl das zum Teil zutrifft, ist damit nur ein Bruchteil der Betroffenen abgedeckt, für die ein barrierefreier Zugang zu Web-Inhalten relevant wäre.

Welche Arten von Barrieren gibt es im Web?

Menschen mit Einschränkungen können je nach Art und Schwere ihrer Behinderung die übliche Hard- und Software für die Eingabe und Bedienung Webinhalte nur eingeschränkt oder überhaupt nicht nutzen. Beispiele für die eingeschränkte Bedienung von Hardware sind die Maus, die durch motorische Einschränkung nicht bedient werden kann oder der Bildschirm, der durch eingeschränktes Sehvermögen nicht erfasst werden kann. Um die Inhalte und Funktionalitäten eines Webauftritts dennoch erfassen zu können, bedarf es für diese Geräte einer alternativen Nutzung bzw. Ausgabe. Für das Beispiel Maus wäre das die Navigation einer Seite durch die Tastatur, und statt der Ausgabe des Webinhalts am Bildschirm können die Inhalte von einem Screenreader vorgelesen werden.

Exkurs: Leichte und einfache Sprache

Geistige Behinderungen sowie Verständnisschwierigkeiten (bedingt durch Lernschwierigkeiten oder mangelnde Sprachkenntnis) sind ebenfalls Barrieren, die die Verarbeitung von Webinhalten einschränkt. Viele Webauftritte (vorrangig Behörden) bieten die Ausgabe in einer leichten oder einfachen Sprache an, um die Inhalte für möglichst viele Menschen verständlich aufzubereiten. Dabei wird zwischen der „leichten“ und „einfachen“ Sprache unterschieden:

Für die „Leichte Sprache“ gibt es ein Regelwerk das besagt, dass kurze Sätze ohne Nebensätze verwendet werden soll und auf schwierige Wörter verzichtet wird bzw. diese erklärt werden.

Ich schreibe nun in leichter Sprache.

Die Prüf-Gruppe muss das bestätigen.

Die Prüf-Gruppe sind Menschen vom Verein Mensch zuerst.

Nach jedem Satzzeichen kommt eine neue Zeile.

Die „Einfache Sprache“ ist nicht reguliert und darf auch komplexer als die „Leichte Sprache“ sein, denn Nebensätze und sämtliche im Alltag verwendeten Wörter werden als bekannt vorausgesetzt.

Welche Standards und Regelungen gibt es?

Die Grundlage für die deutsche Gesetzgebung zur barrierefreien Webgestaltung sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG Standards).

The power of the Web is in its universality.
Access by everyone regardless of disability is an essential aspect.

Tim Berners-Lee (W3C Director and inventor of the World Wide Web)

Die WCAG 2.1 umfassen 78 Erfolgskriterien, deren Erfüllung in drei Konformitätsstufen eingeteilt ist:

  • Konformitätsstufe A (30 Erfolgskriterien),
  • Konformitätsstufe AA (mit weiteren 20 Erfolgskriterien) und
  • Konformitätsstufe AAA (alle 78 Erfolgskriterien).

Als Mindestanforderung werden die Erfolgskriterien aus den WCAG auf Konformitätsstufe AA bestimmt. Es sei jedoch dazugesagt, dass je nach Vorschriften auf Länderebene sowie anderen Gesetzen und Verordnungen weitere Anforderungen gelten können.

Was ist der erste Schritt, um die Barrierefreiheit meines Webauftritts zu prüfen?

Für die Prüfung der Barrierefreiheit eines bestehenden Web-Auftritts bieten sich sogenannte „Easy Checks“ an. Mit der Durchführung der zehn Prüfkriterien erhält man einen guten ersten Eindruck darüber, ob bereits eine gewisse Barrierearmut gewährleistet wird.

Die Prüfkriterien bilden die 10 Kriterien der WCAG auf Basis der Easy Checks:

  • Dokumenttitel
  • Alternativtexte für Grafiken
  • Überschriften
  • Kontraste
  • Vergrößerbarkeit
  • Tastaturbedienbarkeit und Tastaturfokus
  • Formulare
  • Bewegte Inhalte
  • Videos mit Untertitelung
  • Lesereihenfolge

Sind alle diese Prüfkriterien gemäß der Easy Check-Vorgaben erfüllt? Prima, das ist ein Zeichen dafür, dass die Seite eine gewisse Barrierearmut gewährleistet.

Exkurs: Barrierefreiheit oder Barrierearmut?

Barrierefrei ist der Web-Auftritt dadurch jedoch nicht, und wenn man den Begriff wörtlich nimmt, ist eine absolute Barrierefreiheit, die allen Ansprüchen von Usern gerecht wird, in der Praxis nicht umsetzbar. Auch wenn eine Website die höchste Konformitätsstufe (AAA) erfüllt, können Hindernisse auftreten – insbesondere bei kognitiven Einschränkungen.

Der Begriff „Barrierearmut“ ist ein selektiver Anspruch des Webanbieters und nicht des Nutzers. Im Gegensatz dazu: „Barrierefreiheit“ ist ein gesetzlich verankerter Begriff und kann gesetzlich eingeklagt werden.

Welche Maßnahmen kann man ergreifen, um den Webauftritt barrierearm zu gestalten?

Falls bei der Prüfung des Webauftritts anhand der Easy Check Kriterien auffällt, dass nicht alle Prüfkriterien erfüllt sind, kommt es darauf an, ob dies redaktionell oder technisch bedingt ist.

Beispiel: Es gibt keine Alt-Texte für Grafiken.

Ursachen könnten sein:

  • Alt-Texte wurden im CMS nicht gepflegt: redaktionell bedingt. Pflegen Sie die Alt-Texte der Grafiken nach.
  • Alt-Texte wurden im CMS gepflegt, werden aber nicht ausgespielt: technisch bedingt. Bitte wenden Sie sich an Ihren IT-Dienstleister ?.

Wir bei infomax bieten gerne einen Audit Barrierefreiheit an, mit dem die Anforderungskriterien an einen barrierearmen Webauftritt geprüft werden und anhand der Ergebnisse mit Ihnen gemeinsam einen Maßnahmenkatalog zur Optimierung ausarbeiten. Sprechen Sie uns diesbezüglich an!

Ein bisschen barrierefrei…

Im Gegensatz zu Barrierefreiheit für Menschen in Rollstühlen im Alltag (siehe Tweet), ist ein annähernd barrierefreier Zugang zu Webinhalten weitaus besser, als gar keine Maßnahmen zu ergreifen. Es empfiehlt sich (unabhängig von Regelungen oder Vorgaben) so viele Erfolgskriterien wie möglich umzusetzen, damit eine größtmögliche Gruppe von Menschen am Internet teilhaben kann.

Anna Zsófia Höfler

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Anna Zsófia Höfler

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